Club-Satzung

 

Die Satzung des FCS-Fanclub´s Saargebiet

 

 

§ 1 Verein

1.1  Der Verein führt den Namen : “ 1.FCS - Fanclub Saargebiet “.

1.2  Der Verein ist in das Vereinsregister des 1.FC Saarbrücken einzutragen.

1.3  Der Verein hat den Sitz in 66125 Saarbrücken, Marktstrasse 28.

 

$ 2 Vereinszweck 

2.1  Vereinszweck ist die Unterstützung des 1.FCS.

2.2  Der Verein strebt die Gemeinnützigkeit an.

2.3  Mittel zum Erreichen des Vereinsziels sind :

       - regelmäßige Zusammenkünfte und Besuche der Spiele des 1.FCS

       - Teilnahme an Vereinsveranstaltungen anderer Vereine und Organisationen

       soweit sie den Interessen des Vereins und dem Erfüllen des Vereinszwecks

       dienen

       - eigene Veranstaltungen

2.4  Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

§ 3 Mitglieder

3.1  Die Mitgliedschaft im Verein ist nicht an Alter oder Geschlecht gebunden.

3.2  Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.

3.3  Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der 1.& 2.Vorsitzende.

3.4  Die Mitgliedschaft wird mit der ersten Zahlung des Jahresbeitrages wirksam.

3.5  Mitglieder unter 16 Jahren, sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.

 

§ 4 Rechten und Pflichten der Mitglieder

4.1   Alle Mitglieder sollen nach Möglichkeit die Vereinsveranstaltungen besuchen und zu ihrem Gelingen nach Kräften beitragen.

4.2  Stimmberechtigt in Versammlungen sind alle Mitglieder die das 16.Lebensjahr erreicht haben.

4.3  Stimmberechtigte Mitglieder können Anträge an :

       - die jeweilige Versammlung und

       - Den Vorstand stellen.

4.4  Anträge zu einzelnen Versammlungen sind schriftlich an den Vorsitzenden zu richten, oder bei einem Vorstandsmitglied einzubringen.

4.5  Der Vorstand kann den Antrag in die Tagesordnung aufnehmen, ablehnen, oder auf einen späteren Zeitpunkt vertagen.

4.6  Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag eines Vorstandmitgliedes besonders-       ausgezeichnet werden. Ein entsprechen der Beschluss ist vom Vorstand zu fassen.

4.7  Vorstandsmitglieder dürfen über persönliche oder wirtschaftliche Notlagen, von denen sie durch ihre Vorstandstätigkeit Kenntnis erhalten-       außerhalb von Vorstandssitzungen nicht reden.

4.8  Bei Änderung von Adresse/Telefon eines Mitglieds, ist dies dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft 

5.1   Die Mitgliedschaft wird beendet durch .

        - Tod

        - freiwilligen Austritt

        - Ausschluss

5.2   Der Austritt eines Mitgliedes soll dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.

5.3   Bei besonders schweren Verstößen gegen die Interessen des Vereins kann ein Mitglied ausgeschlossen werden.

5.4   Bei schweren Beschädigungen des Ansehens der Belange des Vereins.

5.5   Bei gröblichem Verstoß der Clubkameradschaft.

5.6   Bei Verzug mit der Zahlung des Jahresbeitrages (Zahlungstermin 1.August jedes Jahres)  

 

§ 6 Organe des Vereins

6.1   Organe des Vereins sind :

        - die Mitgliederversammlung

        - der Vorstand

 

§ 7 Die Mitgliederversammlung

 7.1   Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn :

       - das Interesse des Vereins dies fordert

7.2  Der Vorsitzende hat dazu, unter Wahrung einer 10-tätigen Frist, schriftlich einzuladen.

7.3  Die Tagesordnung hat Gründe für die Einberufung zu enthalten.

 

§ 8 Der Vorstand

8.1   Der Vorstand besteht aus :

       - dem 1. Vorsitzenden

       - dem 2. Vorsitzenden

       - dem Schriftführer

       - dem Kassierer

       - dem Beisitzer

 

§ 9 Wahlen

9.1   Die Vorstandsmitglieder sind auf Antrag geheim zu wählen.

9.2   Sind für einen Vorstandsposten mehrere Mitglieder vorgeschlagen, muss geheim gewählt werden.

9.3  Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

9.4  Für die Wahlhandlung ist ein Versammlungsleiter zu wählen.

       Ihm obliegt :

       - die ordnungsgemäße Entlastung des Vorstandes

       - die Durchführung der Vorstandswahlen

 

§ 10 Beschlussfähigkeit

10.1   Eine Versammlung ist beschlussfähig, wenn ein Viertel aller Mitglieder anwesend ist,

         mindestens aber 4 Mitglieder.

10.2  Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn ein Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend

         ist.

10.3   Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sie sind dann verbindlich.

10.4   Bei Stimmengleichheit ist ein gemachter Vorschlag abzulehnen.

10.5   Zur Auflösung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit aller erschienenen Mitglieder

         erforderlich. Es müssen mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sein.

10.6   Die Satzung ist regelmäßig den Erfordernissen des Vereins anzupassen.

 

§ 11 Niederschriften

11.1    Von jeder Versammlung und den Vorstandssitzungen sind Niederschriften anzu-

          fertigen.

11.2    Die Niederschriften müssen die gefassten Beschlüsse enthalten.

11.3    Die Niederschriften müssen vom Schriftführer und vom 1.Vorsitzenden unter-

          schrieben werden.

 

 §12 Vereinsvermögen

12.1   Die Mitglieder haben keinen Anteil an dem Vereinsvermögen.

12.2  Keine Person, darf durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig

         hohe Vergütungen begünstigt werden.

12.3  Bei Beendigung der Mitgliedschaft seht den Mitgliedern kein Anspruch auf das

         Vereinsvermögen zu.

12.4  Bei Auflösen des Vereins, muss über das Vereinsvermögen mittels einer

        Mitgliederversammlung gesprochen werden.

 

 §13 Auflösung des Vereins

13.1  Soll der Verein aufgelöst werden, so muss eine Mitgliederversammlung über

        diesen Antrag entscheiden.

13.2  Diese Versammlung ist vom 1.Vorsitzenden fristgerecht einzuberufen.

 

§14 In Kraft treten dieser Satzung

 14.1   Diese Satzung tritt am Tage ihrer Annahme, am 23.07.2011 in Kraft.